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| Klage gegen spanische Homo-Ehe |
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Klage gegen spanische Homo-Ehe Die konservative Oppositionspartei Spaniens, Partido Popular, hat nun trotz Kritik in den eigenen Reihen, ihre Ankündigung wahr gemacht, und eine Klage gegen das Homoehe-Gesetz beim Verfassungsgerichtshof in Spanien eingereicht. Die Klageschrift, die von zahlreichen Abgeordneten der Partei unterschrieben wurde, fechtet das Gesetz zur Homoehe, das im Juni im spanischen Parlament verabschiedet wurde, an. Die konservative Volkspartei hatte diesen Schritt bereits im September angekündigt, aber die Erfolgsaussichten erst noch durch ihre Rechtsexperten prüfen lassen. In der Klageschrift heisst es, dass die Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Ehen die Natur der Ehe als soziale und juristische Institution entstellen und so gegen die Verfassung verstossen würde. Die sozialistische Regierung hielt der Klage entgegen, dass es einzig und allein verfassungswidrige sei, wenn Minderheiten diskriminiert werden würden. Aber auch in den eigenen Reihen der Konservativen war noch vor Einreichung der Klage Kritik laut geworden. So hatte sich bspw. die konservative Präsidentin der Region Madrid, Esperanza Aguirre, mit aller Deutlichkeit gegen den Plan ihrer Partei (PP) ausgesprochen, gegen das Gesetz zur Homoehe beim Verfassungsgerichtshof Einspruch zu erheben. Esperanza Aguirre hatte dieses Vorgehen als politisch nicht opportun beschrieben, da diese Vorgehensweise als Angriff auf Homosexuelle gewertet werden könnte. Auch die frühere Gesundheitsministerin Celia Villalobos, die damals als einzige PP-Abgeordnete dem Gesetz zur Homoehe zugestimmt hatte, war gegen den Einspruch zum Homoehe-Gesetz beim Verfassungsgerichtshof. Beide Frauen befürchten nun, dass das Image ihrer Partei von der Mitte nach Rechts abrutschen könnte. Seit Juli diesen Jahres haben bereits 27 homosexuelle Paare in Spanien geheiratet, weitere 300 Anträge werden derzeit bearbeitet, vier Anträge wurden bereits abgelehnt (Zahlen vom September diesen Jahres).
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| Salzburg: Sieg für Gay Paare |
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Erster Erfolg der RKL-Klagsoffensive. Einen frappanten Fall von Homosexuellendiskriminierung hat letztes Jahr das Finanzamt Salzburg geliefert. Ein homosexueller Student hat eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, weil sich sein Lebensgefährte für seinen Unterhalt verbürgt hat. Daraufhin wollte das Finanzamt von dem mittellosen Studenten fast EUR 12.000,-- Schenkungssteuer. Der Unabhängige Finanzsenat hat den Bescheid nun aufgehoben und dabei ausgesprochen, dass homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle. Der Student kommt aus einem Land außerhalb der Europäischen Union und benötigt daher einen Aufenthaltstitel. Im Gegensatz zu Ehepartnern erhält er diesen Aufenthaltstitel nicht automatisch auf Grund der Partnerschaft. Hat er selbst nicht genug Geld, um in Österreich zu leben, muß sich sein Partner verpflichten, für seinen Unterhalt aufzukommen. Dann gibt es eine Niederlassungsbewilligung für den Zweck »Privat«. Anders als Ehepartner darf er aber nicht arbeiten. Im April 2004 wollte das Finanzamt Salzburg von dem mittellosen Studenten auch noch EUR 11.855,80 an Schenkungssteuer, weil sein Partner für ihn freiwillig Unterhalt zahlt. Binnen 14Tagen bei sonstiger Exekution. Als »Fremder« fällt der Student auch noch in die höchste Schenkungssteuerklasse. Der Bescheid wurde bekämpft und der Unabhängige Finanzsenat hat dem jungen Mann Recht gegeben. Er hat den Bescheid aufgehoben und ausgesprochen, dass homosexuelle Partner nicht anders behandelt werden dürfen als heterosexuelle. Es fällt keine Schenkungssteuer an (UFS Aussenstelle Salzburg 16.08.2005, RV/0248-S/04). »Es ist dies der erste grosse Erfolg unserer Klagsoffensive, die wir angesichts der Untätigkeit der Regierung gestartet haben«, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (Bild), Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA und Vertreter des Studenten, »Wir sind davon überzeugt, das weitere folgen werden«.
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| Zensur beim Weltjugendtag in Köln |
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Wie das Nachrichtenmagazin "Der Stern" berichtete, hat die Kirche im Pressezentrum des Weltjugendtages peinlicher Weise den Internetzugang beschränkt. Der Stern, der einen Beitrag über Homosexuelle und die Katholische Kirche schreiben wollte, wurde so bei seiner Arbeit behindert.  Ganz offiziell hatte der Weltjugendtag alle Seiten mit homosexuellen Inhalten kurzerhand sperren lassen. Sogar Seiten offizieller homosexueller Organisationen oder das Jugendmagazin des Stern, "Neon", liessen sich nicht aufrufen. Dagegen wurden Seiten mit satanischen Inhalten ohne Probleme angezeigt. Der Sternreporter: "Scheinbar überall lauerte der Teufel, dessen hässliche Fratze nicht durch die Leitung kriechen durfte. ... Man kann der Informationsgesellschaft keinen katholischen Begleitschutz verpassen." Die Sprecherin des Weltjugendtages Nina Schmedding war auf Anfragen der Reporter überrascht und machte technische Probleme dafür verantwortlich. Auch ihr Vorgesetzter Matthias Kopp tat Nachfragen als "Schwachsinn" ab. Später gab er zu, dass ein Filter installiert worden war, allerdings kenne er die Begriffe, nach denen gefiltert werde nicht. Irrwitziger Weise war der Filter auch nur im Pressezentrum und nicht in den Internetterminals für Gäste installiert worden. Aus dem Bericht "Homosexuelle und Kirche" im Stern wurde am Ende nichts. Auch wer etwas zum Thema in den offiziellen Broschüren des Weltjugendtages vermutet, irrt sich. Nur dem evangelischen Pfarrer Dr. Bertold Höcker und Stefan Meschig vom schwul-lesbischen Beratungszentrum Rubicon ist es zu verdanken, dass eine Anlaufstelle für Homosexuelle existiert: An der Antoniterkirche in der Kölner Innenstadt. Der 20. Weltjugendtag findet vom 16.-21. August in Köln statt.
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| Geschrieben von Jadmanx am Samstag, 20. August 2005 |
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| Erneut Hinrichtung von Gays im Iran? |
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Der homosexuelle Journalist und Medienkritiker Doug Ireland, der u.a. für den New York Observer und die L.A. Weekly schreibt, lebt seit 1973 offen schwul und hat über die Jahre exzessiv über homosexuelle politische Angelegenheiten geschrieben. Er lebt und arbeitet in New York. Hier schreibt er über seine Exclusiv-Informationen, dass im Iran erneut die Hinrichtung zweier homosexueller Männer stattfinden soll: Doug Ireland: "Seit den letzten 24 Stunden stehe ich in engem Kontakt mit Farhad Hoseini von der International Federation of Iranian Refugees (IFIR). Er hat berichtet, dass man zwei schwule Männer, Farbod Mostaar und Ahmad Chooka, zur Hinrichtung in der iranischen Stadt Arak am 28. August verurteilt hat. In dem Moment als ich die erste E-Mail bekam, die mich auf die erneuten geplanten Hinrichtungen aufmerksam machte, habe ich deren Absender angerufen. Hoseini, der zur IFTR in den Niederlanden gehört, erzählte mir, dass er die Informationen über die neuen geplanten Hinrichtungen von Familienmitgliedern der beiden Männer bekommen hatte. Der Tod der beiden Männer ist von der islamischen Republik Iran vorprogrammiert. Hoseini bestätigte, dass die beiden Männer dafür getötet werden sollen, weil sie einvernehmlichen homosexuellen Sex ausgeübt hatten - solche Handlungen werden im Iran mit dem Tod bestraft. Aber bisher konnte er mir nur sehr wenige Informationen geben, er versprach sich um mehr Informationen zu kümmern. Wie ich bereits in meinem letzten Artikel in den New York Gay City News zur Exekution der beiden Teenager in der iranischen Stadt Mashad am 19. Juli feststellte, hat sich auch nicht zuletzt durch die weltweiten Proteste gegen diese barbarische Hinrichtungen das Klima der Unterdrückung und Überwachung Homosexueller verschlechtert. Hoseini bestätigte, dass die Kontakte des IFTR's in den Iran seitdem fast völlig zusammengebrochen sind. Jeder im Iran hat derzeit Angst davor über die Unterdrückung der Homosexuellen zu sprechen, davon sind auch die Familienmitglieder der beiden Männer betroffen, die nun am Ende diesen Monats hingerichtet werden sollen." Die IFTR ist eine linksgerichtete Organisation, die seit 1990 existiert und die sich nicht nur gegen das islamistische Regime, sondern auch gegen die Pahlevi-Monarchie aufgelehnt hat.
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| Geschrieben von Jadmanx am Samstag, 20. August 2005 |
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| Kanadischer Senat billigt Homo-Ehe |
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Kanadischer Senat billigt Homo-Ehe  Kanada hat seit heute ein Bundesgesetz, das Kanada weit regelt, dass gleichgeschlechtliche Paare der Ehe gleichgestellt werden. Damit ist Kanada das vierte Land weltweit, was homo- und heterosexuelle Paare zu 100 % gleichstellt. Eine Chronologie des Gesetzesvorhabens. Endlich ist es soweit. Kanada hat ein Gesetz, dass Homosexuellen bundesweit erlaubt zu heiraten – mehr noch, sie zu 100 Prozent heterosexuellen Paaren gleichstellt. Nach dem Unterhaus billigte am Dienstagabend auch der Senat ein entsprechendes Gesetz. Damit ist Kanada neben den Niederlanden, Belgien und Spanien der vierte Staat weltweit, der gleichgeschlechtliche Partnerschaften die gleichen Rechte und Pflichten wie traditionellen Paaren einräumt. Dies war aber seit langem absehbar und zu erwarten, denn auf dem amerikanischen Subkontinent gibt es kein liberaleres Land als Kanada. Insofern hatte Ministerpräsident Paul Martin von der Liberalen Partei bereits im vergangenen Dezember im Hinblick auf das Gesetzesvorhaben erklärt: "Kanada ist ein Land, in dem Minderheiten Schutz genießen." Ja, Ureinwohner, Einwanderer, Französisch Sprechende wie Englisch Sprechende und nun eben auch gleichgeschlechtliche Lebensformen. Warum entschließt sich ein Land zu einem solchen Schritt? Es war nicht die Politik, die das bewirkte, auch wenn es heute so dargestellt wird. Es war wie immer ein ganz normales Paar, dass sich dieses Recht, das nun Gesetz ist, erstritten hat. Im Juni 2003 heiratete das erste homosexuelle Paar in Toronto, der Hauptstadt der Provinz Ontario. Dem war ein Urteil des Obersten Gerichts der Provinz vorausgegangen, das die Einschränkung des Rechts auf Heirat für heterosexuelle Paare aufhob. Und da in Kanada Case-Law gilt, kommt diese Entscheidung einem Gesetz gleich. Sukkzessive schlossen sich die Obersten Gerichte der anderen Provinzen an, so dass sich die Regierung gezwungen sah, die Rechtssprechung in ein bundesweites Gesetz zu gießen. Dieses wurde im Dezember von Supreme Court Kanadas geprüft. Die obersten Richter ließen daraufhin die Regierung in Ottawa wissen, dass das kanadische Parlament das Recht habe, die Homoehe per Gesetz zu beschließen, da keine Verfassungswidrigkeit vorliege. Allerdings dürften religiöse Einrichtungen nicht gezwungen werden, eine Homoehe abzuhalten, wenn es ihren Glauben verletzen würde. Dann ging alles sehr schnell: im Februar legte Ministerpräsident Paul Martin den Gesetzesentwurft vor, im Juni passierte das Gesetz das Unterhaus und soeben auch den Senat, also die zweite Kammer. Jetzt ist es in Kraft.
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| Geschrieben von Jadmanx am Mittwoch, 27. Juli 2005 |
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| Iran: Zwei Jugendliche Schwule hingerichtet! |
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Iran: Zwei Schwule hingerichtet! Zwei Jugendliche, einer von ihnen noch minderjährig, wurden gestern, 20. Juli 2005, in Mashhad im Iran wegen homosexueller Handlungen hingerichtet. Die Hinrichtung durch Erhängung fand öffentlich und im Beisein einer Vielzahl von Zuschauern statt. . Ein Reporter der iranischen studentischen Nachrichtenagentur ISNA hatte kurz vor der Hinrichtung die Möglichkeit, mit den Angeklagten zu sprechen. Diese wiederholten mehrmals, dass sie vierzehn Monate nach dem Urteil ihre Tat bereuten und einsichtig seien. Einer der Angeklagten sagte sogar, er wusste zwar, dass homosexuelle Handlungen strafbar sind, nicht jedoch, dass sie mit dem Tode bestraft werden. Der Anwalt des minderjährigen Angeklagten Ruhollah Rasaszadeh erklärte, er habe nach dem erstinstanzlichen Urteil unter Hinweis auf die Minderjährigkeit seines Mandanten Berufung eingelegt. Das Hohe Gericht jedoch bestätigte das Urteil in der ersten Instanz. Das Urteil des Landkreises 19 wurde von der höchsten gerichtlichen Instanz im Iran überprüft und bestätigt und gestern vollstreckt.  «Wir sind zutiefst schockiert über diesen barbarischen Akt«, erklärt dazu Bettina Nemeth, Obfrau der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. «Wir haben sofort einen scharfen Protestbrief an die iranische Botschaft in Wien geschickt und in einer E-Mail an Außenministerin Ursula Plassnik diese aufgefordert, sowohl auf bilateralem Weg als auch im Rahmen der Vereinten Nationen geeignete Schritte zu unternehmen, um diese mittelalterliche menschenrechtswidrige Praxis des Iran zu ächten. Immerhin hat bereits 1994 der UNO-Menschenrechtsausschuss im Fall Toonen gegen Australien festgestellt, dass ein Verbot homosexueller Handlungen mit der UNO-Menschenrechtskonvention, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, unvereinbar ist. «Wir erwarten von der österreichischen Bundesregierung«, so HOSI-Wien-Obmann Christian Högl, «dass sie sich sowohl gegenüber dem Iran als auch innerhalb der UNO energisch dafür einsetzt, dass nicht nur die Vollstreckung der Todesstrafe, sondern jegliche Bestrafung von einvernehmlichen homosexuellen Handlungen unter Erwachsenen überall in der Welt beendet wird, wie es dem erwähnten Urteil des UNO-Ausschusses für Menschenrechte entsprechen würde. In rund 60 Staaten der Welt besteht noch ein derartiges Totalverbot homosexueller Handlungen.
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| Geschrieben von Jadmanx am Montag, 25. Juli 2005 |
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