Aidshilfe: Ermittlungen wegen Pornografie
Laut
eines Berichtes der Tageszeitung "NZZ am Sonntag" wirft die Schweizer
Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland der Aids-Hilfe Schweiz vor, in ihrer
im letzten Mai herausgegebenen Broschüre für Schwule gegen das
Pornografie-Gesetz verstossen zu haben. Ein Strafverfahren sei bereits
eingeleitet worden.
Der
Staatsanwalt Gottfied Aebi bestätigte gegenüber der "NZZ am Sonntag",
dass er bereits am 18. Januar das zuständige Untersuchungsrichteramt
angewiesen habe, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Aids-Hilfe
des Kantons Bern habe gegen den Artikel 197 des Strafgesetzbuches
verstossen, der die Verteilung pornographischer Schriften an unter
16-Jährige unter Strafe stellt. Als pornographische Schrift wird hier
ein Artikel aus der im Mai letzten Jahres herausgegebenen Broschüre
"Selbstverständlich" angesehen, die die Aids-Hilfe nach Erscheinen auch
an bernischen Schulen versandt hatte. Ausserdem hatte sie die Schulen
gebeten, die Broschüre aufzulegen. Staatsanwalt Aebi sieht es nun als
gegeben an, dass die Aids-Hilfe mit diesem Versand gegen den Artikel
197 verstossen habe.
Staatsanwalt Aebi stufte den Erfahrungsbericht eines Jugendlichen als
pornographisch ein, weil er im Detail beschreibt, wie er von einem
Unbekannten auf einer Bahnhoftoilette oral befriedigt wurde. Der
Aufforderung des Staatsanwaltes zur Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens liege eine Anzeige zugrunde. Den für den Versand
Verantwortlichen soll jedoch erst einmal Gelegenheit zu einer
Stellungnahme gegeben werden. Allerdings erklärte Aebi, dass er
wahrscheinlich Anklage erheben werde. Die Schweizer Kantone Bern, St.
Gallen und Thurgau hatten bereits im letzten Jahr die Verwendung der
Broschüre an der Volksschule eingestellt, nachdem die Broschüre im
Sommer 2005 heftige Proteste ausgelöst hatte.

