Prüfung des Transsexuellen-Erlasses
Als
der Verfassungsgerichtshof Österreichs angekündigt hatte, den
sogenannten Transsexuellen-Erlass zu überprüfen, zeigte sich der
Grüne-Gemeinderat Marco Schreuder "vorsichtig optimistisch". Nun nehmen
auch das Rechtskomitee LAMBDA und die SoHo die Entscheidung zum Anlass,
ihre Freude über die möglich anstehende entscheidende Veränderung zum
Ausdruck zu bringen.
Der
Grüne-Gemeinderat Marco Schreuder hatte die Ankündigung des
Verfassungsgerichtshofes als Anlass genutzt, um das Ende des Eheverbots
für gleichgeschlechtliche Paare zu fordern. Das Rechtskomitee LAMBDA
zeigte sich nun seinerseits in einer Presse-Aussendung hocherfreut,
dass so dem vom Innenministerium verordneten Scheidungszwang für
gleichgeschlechtliche Ehen erst einmal ein nicht zu ignorierender Stein
in den Weg geräumt wurde.
Grund für die Überprüfung des Transsexuellen-Erlasses durch den
Verfassungsgerichtshof ist die Klage einer Transsexuellen (Mann zu
Frau), die mit ihrer Ehefrau und ihren beiden gemeinsamen Kindern in
einer glücklichen Ehe lebe. Im vergangenen Jahr hatte sie sich einer
erfolgreichen geschlechtsanpassenden Operation unterzogen und lebt
seither als Frau mit ihrer Ehegattin, die sie noch als Mann geheiratet
hatte, in gleichgeschlechtlicher Ehe.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte haben Transsexuelle nach Durchführung einer
erfolgreichen geschlechtsanpassenden Operation einen grundrechtlichen
Anspruch darauf, dass ihr Geschlechtseintrag im Geburtenbuch richtig
gestellt und damit auch ihre Ausweisdokumente auf ihr neues Geschlecht
geändert wird.
Der noch existierende Transsexuellen-Erlass des Innenministeriums macht
jedoch die Erfüllung dieses Menschenrechts bei verheirateten
Transsexuellen, deren Ehe durch die Operation gleichgeschlechtlich
wird, davon abhängig, dass sie ihre Ehe auflösen. Deshalb verweigerte
das Standesamt der transsexuellen Klägerin auch die Richtigstellung des
Geburtenbuches, weshalb sie als Frau nach wie vor mit männlichen
Dokumenten arbeiten und damit jedermann ihre Transsexualität offenbaren
muss. Ihr Fall ist besonders prekär, weil sie in ihrer Ehe glücklich
ist und diese gar nicht auflösen will. Deshalb klagte die Transsexuelle
vor dem Verfassungsgerichtshof, der daraufhin ein Verfahren zur
Aufhebung (der massgeblichen Punkte) des Transsexuellenerlasses
einleitete. Die Argumentation der Richter: Der Erlass sei schon deshalb
gesetzwidrig, weil er nicht im Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde.
Ausserdem würde ein Scheidungszwang jeglicher gesetzlicher Grundlage
entbehren: Das Geschlecht werde durch die Operation geändert, auch wenn
die betreffende Person verheiratet ist. Von daher sei das Geburtenbuch
richtig zu stellen. Eine Gesetzesstelle, die dies bei aufrechter Ehe
verbietet, sei nicht erkennbar. Die mit der Geschlechtsumwandlung
eingetretene Gleichgeschlechtlichkeit der Ehepartner dürfe nicht durch
die Verweigerung der Korrektur des Geburtenbuches verhindert werden,
argumentierten die Richter. Das Innenministerium wurde nun
aufgefordert, sich zu den von den Verfassungsrichtern geäusserten
Bedenken zu äussern. Auf Basis dieser Stellungnahme und der Lage der
Klägerin werden die Richter des Verfassungsgerichtshofes anschliessend
ein Urteil fällen.
Der Anwalt der Klägerin, der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner,
ist gleichzeitig Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation
Rechtskomitee LAMBDA. Graupner: »Dem Verfassungsgerichtshof gebührt
grösste Achtung für diese Entscheidung. Die Bundesregierung hingegen
sollte Ehen und Familien fördern, anstatt sie nur deshalb zerstören zu
wollen, weil sie gleichgeschlechtlich sind«.
Auch die SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) begrüßte
ausdrücklich die Entscheidung zur Prüfung des Transsexuellen-Erlasses
durch den Verfassungsgerichtshof. Angelika Frasl,
Transsexuellenbeauftragte der SoHo: "Seitens der Betroffenen wurde
schon länger vermutet, dass einige Bestimmungen des so genannten
Transsexuellen-Erlasses, der die Änderung von Namen und Personenstand
von transsexuellen Menschen regeln soll, nicht gesetzeskonform sind".
Auch Günter Tolar (Bundesvorsitzender der SoHo) zeigte sich erfreut.
Seinen Worten nach brauchen die betroffenen Menschen endlich Lösungen
und nicht nur schöne Worte. Und Frasl weiter: Es bleibe daher zu
hoffen, "dass damit der Zwang des Staates gegenüber verheirateten
Transsexuellen zu einer Scheidung und funktionierende Familien
auseinander zu reißen und zu zerstören, bald der Vergangenheit
angehört. Zwei Menschen, die sich lieben, müssen selbst entscheiden
können, in welcher Form und Rechtsgemeinschaft sie auch nach einer
Änderung des Geschlechts eines Partners zusammen leben wollen". Auch
die SoHo nahm die Gelegenheit zum Anlass, um noch einmal mit Nachdruck
die derzeitige Regierungskoalition aufzufordern, endlich ihren
Widerstand gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften aufzugeben und
im Nationalrat der Öffnung der Ehe für alle Menschen zuzustimmen.

